Bücherlisten & Arbeitshefte

Lehrmittelbestellung für das Schuljahr 2023/24

 

Sehr geehrte Eltern,

 

wir möchten Sie hiermit über die Lernmittelbestellung für das kommende Schuljahr 2023/24 informieren.

Auf Beschluss der Schulkonferenz vom 29.03.2023 sind folgende Schulbücher Pflichtkaufexemplare:

 

  • Klasse 1:            Fibel
  • Klasse 2:           Wörterbuch
  • Klasse 3:           Englischbuch
  • Klasse 5:           Mathebuch
  • Klasse 6:           Englischbuch

 

In Klasse 4 gibt es kein Pflichtkaufexemplar, da in den vorangegangenen Klassen 1-3 über den gesetzlichen Anteil hinaus eingezahlt wurde. Durch diese Festlegung entfällt in der Klassenstufe 4 das Einzahlen des gesetzlichen Elternanteils. Mit dem Erwerb des Pflichtkaufexemplars Klasse 1-3 und Klasse 5/6 ist der gesetzliche Elternanteil abgegolten.

  • Alle anderen Schulbücher werden über die Schule bestellt und als Freiexemplare ausgegeben.
  • Die Eltern erhalten eine Liste über die zu kaufenden Arbeitshefte und Lehrbücher der von der Schule als Leihexemplar (ausgegebenen) bereitgestellten Lehrbücher. (Im Anhang zu diesen Informationen !)

 

Der gesetzliche Eigenanteil für Lehrbücher beträgt:

 

für die Klassenstufen 3-4 je Schuljahr 12.00 Euro und

für die Klassenstufen 5 und 6 je Schuljahr 25.00 Euro.

 

Arbeitshefte sind nicht im Eigenanteil enthalten, (daher die gesonderte Liste mit den zu kaufenden Arbeitsheften,) sie gelten als Verbrauchsmaterialien.

 

Für Bezieher von

 

  1. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  2. Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII-Sozialhilfe,
  3. von Bürgergeld oder Sozialgeld SGB II -Grundsicherung für Arbeitssuchende

 

besteht Lernmittelfreiheit gemäß §10 Lernmittelverordnung, das heißt, dass Sie das Lehrbuch nicht kaufen müssen, wenn sie bis zum 25.08.2023 einen aktuellen Bewilligungsbescheid im Sekretariat der Schule vorlegen. Das Sekretariat ist ab 15.08.2023 wieder besetzt.

 

In Fällen gemäß Punkt 1-3 stellt der Schulträger die Schulbücher leihweise zur Verfügung, jedoch nicht die Arbeitshefte. Für die finanzielle Unterstützung zur Beschaffung der Arbeitshefte stehen  dann nach SGB II und dem SGB XII Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung.

 

Der Elternanteil ermäßigt sich um die Hälfte für das dritte und jedes weitere Kind, wenn mindestens drei Kinder derselben Familie eine Schule besuchen und dies durch Vorlage der Bescheinigung der jeweiligen Schule nachgewiesen wird.

In diesem Fall zahlen sie nur 50% des gesetzlichen Elternanteils auf das unten angegebene Konto.

 

Für Familien, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, die Arbeitshefte aus dem Sozialfond der Schule zu erhalten (Kinderzuschlagempfänger gemäß Bundes-Kindergeldgesetz, Wohngeldempfänger nach Wohngeldgesetz oder es besteht eine Notlage im begründeten Einzelfall. Hierfür ist ein gesonderter Antrag mit Begründung der Antragstellung einzureichen.

 

 

  Konto Gemeinde Steinhöfel

  Demnitzer Straße 7, 15518 Steinhöfel

  Sparkasse Oder-Spree

  IBAN:  DE 69 1705 5050 2908 2851 61

  BIC:     WELADED1LOS

  Verwendungszweck: Name des Kindes Eigenanteil Schulbücher

 

 

Zur Beschaffung der Arbeitshefte steht es Ihnen frei, diese per Internet, oder auf bewährte Weise über die Buchhandlung zu bestellen.

 

Sollten sich Fragen im Zusammenhang mit der Lernmittelbestellung ergeben, dann nutzen bitte die bekannten Kontaktmöglichkeiten zu den Kassenleitern Ihrer Kinder oder zur Schulleitung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

A.Hartwig

Schulleiterin