Bücherlisten & Arbeitshefte
Lehrmittelbestellung für das Schuljahr 2024/25
Sehr geehrte Eltern,
wir möchten Sie hiermit über die Lernmittelbestellung für das kommende Schuljahr 2024/25 informieren.
Auf Beschluss der Schulkonferenz vom 22.04.2024 sind folgende Schulbücher Pflichtkaufexemplare:
Klasse 1: Fibel
Klasse 2: Wörterbuch
Klasse 3: Englischbuch
Klasse 5: Mathebuch
Klasse 6: Englischbuch
Der gesetzliche Eigenanteil für Lehrbücher beträgt:
für die Klassenstufen 1-4 je Schuljahr 12.00 Euro und
für die Klassenstufen 5 und 6 je Schuljahr 25.00 Euro.
Mit dem Erwerb des Pflichtkaufexemplars Klasse 1-3 und Klasse 5/6 ist der gesetzliche Elternanteil abgegolten.
In Klasse 4 gibt es kein Pflichtkaufexemplar, da in den vorangegangenen Klassen 1-3 über den gesetzlichen Anteil hinaus eingezahlt wurde. Durch diese Festlegung entfällt in der Klassenstufe 4 das Einzahlen des gesetzlichen Elternanteils.
Alle anderen Schulbücher werden über die Schule bestellt und als Freiexemplare ausgegeben.
Die Eltern erhalten eine Liste über die zu kaufenden Arbeitshefte und Lehrbücher (im Anhang zu diesen Informationen !)
Arbeitshefte sind nicht im Eigenanteil enthalten, (daher die gesonderte Liste mit den zu kaufenden Arbeitsheften,) sie gelten als Verbrauchsmaterialien.
Für Bezieher von
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII-Sozialhilfe,
von Bürgergeld oder Sozialgeld SGB II -Grundsicherung für Arbeitssuchende
besteht Lernmittelfreiheit gemäß §10 Lernmittelverordnung, das heißt, dass Sie das Lehrbuch nicht kaufen müssen, wenn sie bis zum 30.08.2024 einen aktuellen Bewilligungsbescheid im Sekretariat der Schule vorlegen.
Das Sekretariat ist ab 13.08.2024 wieder besetzt.
In Fällen gemäß Punkt 1-3 stellt der Schulträger die Schulbücher leihweise zur Verfügung, jedoch nicht die Arbeitshefte. Für die finanzielle Unterstützung zur Beschaffung der Arbeitshefte stehen dann nach SGB II und dem SGB XII Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung.
Sollten Sie diese in Anspruch nehmen, halten Sie bitte Rücksprache mit uns.
Der Elternanteil ermäßigt sich um die Hälfte für das dritte und jedes weitere Kind, wenn mindestens drei Kinder derselben Familie eine Schule besuchen und dies durch Vorlage der Bescheinigung der jeweiligen Schule nachgewiesen wird.
Für Familien, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, die Arbeitshefte aus dem Sozialfond der Schule zu erhalten (Kinderzuschlagempfänger gemäß Bundes-Kindergeldgesetz, Wohngeldempfänger nach Wohngeldgesetz oder es besteht eine Notlage im begründeten Einzelfall. Hierfür ist ein gesonderter Antrag mit Begründung ebenfalls bis 30.08.2024 bei Antragstellung einzureichen.
Zur Beschaffung der Arbeitshefte steht es Ihnen frei, diese per Internet, oder auf bewährte Weise über die Buchhandlung zu bestellen.
Sollten sich Fragen im Zusammenhang mit der Lernmittelbestellung ergeben, dann nutzen bitte die bekannten Kontaktmöglichkeiten zu den Klassenleitern Ihrer Kinder oder zur Schulleitung.
Mit freundlichen Grüßen
A.Hartwig
Schulleiterin